Dream Multimedia den Plugin-Award

    • Dream Multimedia den Plugin-Award

      Zum ersten Mal veranstaltet Dream Multimedia den Plugin-Award. Hierbei werden die drei besten Plugins für die Dreamboxen gesucht und mit attraktiven Preise belohnt. Einzige Voraussetzung: Das Plugin muss neu und für Enigma2 programmiert werden.

      Bewerber können mit einem Plugin aus den folgenden Kategorien teilnehmen:

      - Aufnahme
      - Display und User-Interface
      - Common Interface
      - Kommunikation
      - Multimedia
      - Netzwerk
      - Satellite Equipment
      - Skins
      - Software
      - System

      Mitmachen kann jeder, egal ob Unternehmen oder Hobby-Programmierer. Wer eine zündende Idee für ein neues Plugin hat, schickt dieses Plugin per E-Mail an:
      award@dream-multimedia-tv.de

      Eine ausführliche Dokumentation des Plugins muss mit verschickt werden.

      Einsendeschluss ist der 1. Dezember 2010.

      Zur Benachrichtigung der Gewinner und für eventuelle Rückfragen werden die Kontaktdaten des Entwicklers benötigt, die in das Formular auf dieser Seite eingetragen werden.

      Am 24. Dezember wird Dream Multimedia die Gewinner der drei besten Plugins bekannt geben.

      Die Sieger können sich über folgende Preise freuen:

      Platz 1: VW Tiguan Trend & Fun
      Platz 2: VW Polo Comfortline
      Platz 3: VW Polo Comfortline

      Darüber hinaus werden die Plugins von Dream veröffentlicht und auf den Dreamboxen implementiert. So wird jeder neue Dreambox-User die prämierten Anwendungen nutzen können.

      Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist es erforderlich den nachfolgenden Vertrag herunter zu laden und ausgefüllt an Dream-Multimedia, Pierbusch 24-26, 44536 Lünen zu senden:
      Vertrag herunter laden
      Dream Multimedia freut sich auf eine rege Teilnahme und interessante Anwendungen für die Dreamboxen.

      Quelle: dream-multimedia
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"
    • Dreams Plug-In-Wettbewerb mit neuer Kategorie "Spiele"

      Der Hersteller Dream Multimedia hat seinen Wettbewerb erweitert, bei dem die besten Plug-Ins für insgesamt zehn Kategorieren gesucht werden.

      Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, können Programmierer nun auch in der Kategorie "Spiele" punkten. Ob die Resonanz auf den Wettbewerb tatsächlich "überwältigend" ausfällt, wie Sprecher Alpaslan Karasu betonte, ist offen: Exakte Zahlen zur Anzahl der eingereichten Programme oder zum Umfang etwaiger Anfragen bzw. Abrufen der Teilnahmebedingungen nannte er in der Mitteilung noch nicht. Entsprechende Angaben werden zum Ende des Jahres sicher noch nachgereicht. Dann läuft die Aktion aus, die Gewinner stehen im Dezember fest.

      Das zu entwickelnde Programm muss neu und für die Standard-Oberfläche Enigma2 programmiert werden. Bewerber können mit einem Plug-In nun aus den folgenden Kategorien teilnehmen:
      - Aufnahme
      - Display und User-Interface
      - Common Interface
      - Kommunikation
      - Multimedia
      - Netzwerk
      - Satellite-Equipment
      - Skins
      - Software
      - System
      - Spiele

      Eine ausführliche Dokumentation muss ebenfalls vorhanden sein, die Einsendungen gehen an award@dream-multimedia-tv.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Einsendeschluss ist der 1. Dezember. An Weihnachten will Dream Multimedia die Gewinner der drei besten Plug-Ins bekannt geben. Die Sieger können drei Automobile von VW gewinnen, einen "Tiguan Trend & Fun" und zwei "Polo Comfortline". Zudem werden die Plug-Ins von Dream veröffentlicht und implementiert.

      Wichtige Passagen im Vertrag

      Achtung: Für die Teilnahme am Wettbewerb muss ein Vertrag unterzeichnet werden. In dem sind gleich zwei wichtige Passagen zu beachten:

      Der Teilnehmer räumt Dream für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche, übertragbare und unbeschränkte Recht ein, die Software in jeder Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen oder in anderer Weise zu verwerten oder zu nutzen. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht zur Anbringung der Urheberbezeichnung.

      Mit anderen Worten: Alle Rechte gehen an Dream über, auch die eigene Verwertung scheidet aus, der Quellcode muss übergeben werden. Die Übertragung der Rechte endet jedoch, sofern der Teilnehmer nicht einen der ersten drei Plätze beim Wettbewerb belegt und einen der Preise gewinnt.

      Außerdem stellt sich der Hersteller von allen Ansprüchen Dritter mit folgender Passage frei:

      Der Teilnehmer sichert zu, dass die Software frei von Schutzrechten Dritter ist und nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die Nutzung durch Dream einschränken oder ausschließen. Der Teilnehmer übernimmt die allgemeine und der Höhe nach unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen.

      Heißt: Werden gegen die Software Rechtsmittel eingelegt, muss sich der Programmierer alleine mit den Konsequenzen herumschlagen. An dieser Stelle ist der gesamte Vertragstext zu lesen. . Bei Verstößen gegen die Regeln droht Dream mit Strafen in Höhe von 5.000 Euro.

      Quelle: satundkabel.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"
    • Dream Plug-In-Wettbewerb: Sieger gekürt - "Web-Bouquet-Editor"

      Der Hersteller Dream Multimedia hat für seinen Wettbewerb, bei dem die besten Plug-Ins für insgesamt zehn Kategorieren gesucht wurden, einen Sieger gekürt. Das zu entwickelnde Programm musste neu und für die Standard-Oberfläche Enigma2 programmiert werden.

      Der Entwickler Carsten Brüggemann aus Schriesheim hat mit seinem "Web-Bouquet-Editor" die Jury, bestehend aus Programmierern, Technikern und der Geschäftsführung von Dream Multimedia, überzeugen können. Mit dem Plug-In ist es möglich, über das Web-Interface der Dreambox eigene Bouquets anzulegen und zu verwalten, ganz gleich, ob man mit Linux oder Windows arbeitet. Schriesheim gewann einen PKW vom Typ VW Tiguan im Wert von 27.000 Euro.

      Der Wiener Peter Metzinger und Martin Huber aus Neubiberg bei München haben sich ebenfalls gegen die Vielzahl anderer Bewerber durchgesetzt. Mit Web-TV von Peter Metzinger können Online-Videos bekannter TV-Sender wie z. B. von BBC HD oder dem US-Sender ABC über die Dreambox auf dem Fernseher dargestellt werden - Internetzugang vorausgesetzt.

      Martin Hubers Serienfilm-Plug-In macht Schluss mit einer unübersichtlichen Aufnahmeliste, indem es die aufgenommen Folgen einer Serie automatisch in einen virtuellen Ordner packt, der in der Hauptliste mit einem Verzeichnissymbol auftaucht.

      Der Lohn für diese Arbeit: Je ein VW Polo Comfortline im Wert von 16.000 Euro. Die drei Sieger-Plug-Ins werden als Standard-Anwendungen in zukünftige Dreamboxen installiert.

      Bewerber konnten mit einem Plug-In aus den folgenden Kategorien teilnehmen:

      - Aufnahme
      - Display und User-Interface
      - Common Interface
      - Kommunikation
      - Multimedia
      - Netzwerk
      - Satellite-Equipment
      - Skins
      - Software
      - System

      Wie viele Entwickler teilgenommen haben bzw. wie viele Plug-Ins eingereicht wurden, wollte Dream in einer Mitteilung am Freitagabend nicht mitteilen. Unklar ist auch, ob der Wettbewerb im kommenden Jahr wiederholt wird.

      Wichtige Passagen im Vertrag

      Für die Teilnahme musste ein Vertrag unterzeichnet werden. In dem gleich zwei wichtige Passagen zu beachten waren:

      Der Teilnehmer räumt Dream für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche, übertragbare und unbeschränkte Recht ein, die Software in jeder Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen oder in anderer Weise zu verwerten oder zu nutzen. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht zur Anbringung der Urheberbezeichnung.

      Mit anderen Worten: Alle Rechte gehen an Dream über, auch die eigene Verwertung scheidet aus, der Quellcode muss übergeben werden. Die Übertragung der Rechte endet jedoch, sofern der Teilnehmer nicht einen der ersten drei Plätze beim Wettbewerb belegt und einen der Preise gewinnt.

      Außerdem stellt sich der Hersteller von allen Ansprüchen Dritter mit folgender Passage frei:

      Der Teilnehmer sichert zu, dass die Software frei von Schutzrechten Dritter ist und nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die Nutzung durch Dream einschränken oder ausschließen. Der Teilnehmer übernimmt die allgemeine und der Höhe nach unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen.

      Heißt: Werden gegen die Software Rechtsmittel eingelegt, muss sich der Programmierer alleine mit den Konsequenzen herumschlagen. An dieser Stelle ist der gesamte Vertragstext zu lesen. Bei Verstößen gegen die Regeln droht Dream mit Strafen in Höhe von 5.000 Euro.

      Quelle: satundkabel.de
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"

    Flag Counter