laut der neuen AGB sieht es für den Abonennten der jetzt Kunde heißt echt beschi**en aus.
das wichtigste
das wichtigste
1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder
Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit
1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem
jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter
Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz
vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer
Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden
zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer
Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2
Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist
Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/ oder die
geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
4 Preisanpassung
4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten
Abonnementbeitrag nach
Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem
Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten
auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht
vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen
(„Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten
setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für
Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige
Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.
4.2 Sky kann den
Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit die auf das
Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky
darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und
höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den
Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten.
Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein
etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer
nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt
eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden
Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb
von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das
Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist
das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes
Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht
oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten
Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.4 Sky hat den
Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das
Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringerung“).
Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky für den Fall einer
Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer
Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
Wähle einen Job, den du liebst, und du wirst nie wieder arbeiten müssen.
Konfuzius
Konfuzius