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Gute Nachricht für alle Österreicher - keine Ahnung wie es in Deutschland ist.
Der Verein für Konsumenteninformation und -schutz plant eine Sammelklage gegen Sky ÖSTERREICH.
Grund des Anstosses:
.) nicht Gewähren des Sonderkündigungsrechtes trotz einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen
Das Sonderkündigungsrecht steht sehr wohl zu, da durch die technischen Änderungen von Sky Österreich der Verbraucher in seinen bestehenden Rechten eingeschränkt wird - was als sittenwidrig zu betrachten ist.
Sky Österreich stellt mit der Umstellung der Hardware Unterschiede zwischen Kabel- und Satellitenkunden her, die sittenwidrig sind. Kabelkunden können nach wievor mit einem Abo den gesamten Haushalt bedienen.
Sky Österreich schränkt seine bestehenden Kunden darin ein, dass sie die Smart-Cards nur noch in einem Receiver verwenden können, was zu Verschlechterungen ALLER bestehenden Verträge führt. Bis dato war es möglich und vertragskonform, seine Smartcard in verschiedenen und mehreren Empfangsgeräten in EINEM Haushalt (das Verwenden ausserhalb des gemeldeten Wohnsitzes ist laut Vertrag nicht gestattet) zu verwenden, was in Hinkunft unmöglich ist.
Weitere Punkte werden nach eingehender Prüfung folgen.
Es darf auf die Sammelklage aus dem Jahr 2012 des Vereins für Konsumenteninformation- und schutzes verwiesen werden, wo Sky Österreich durch alle gerichtlichen Instanzen sittenwidriges Verhalten in 21 von 26 Punkten der Vertragsbestimmungen nachgewiesen und für schuldig befunden wurde.
Weitere Betroffene mögen sich beim Verein für Konsumenteninformation, KONSUMENT.AT - (bzw. der Wiener Hotline: 01/58877-0) melden.
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