EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt

    • EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt

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      Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, weil sie tatsächlich gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verstößt. Das Gericht hält die Pflicht zur Datenspeicherung für einen "besonders schwerwiegenden Eingriff" in die besagten Grundrechte. Aus den Daten könnten sehr genaue Schlüsse auf die Gewohnheiten des täglichen Lebens der Bürger gezogen werden. Weil die Bürgerinnen und Bürger über die Speicherung und vor allem über die Nutzung der Daten nicht informiert werden, könne die Speicherung das Gefühl erzeugen, "dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist".

      Allerdings: Das Gericht sagt auch, die Datenspeicherung sei grundsätzlich legitim, mit dem Ziel, schwere Kriminalität zu bekämpfen. Ebenso sei sie grundsätzlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Doch dann kommt die wichtige Einschränkung: Die bisherige Richtlinie sei viel zu weit gefasst, überschreite die Grenzen der Verhältnismäßigkeit, denn:

      - Die Richtlinie regele keine Pflicht, den Zugang zu den Daten (also den "zweiten Schritt") auf die Verfolgung schwerer Straftaten zu beschränken, außerdem gebe es keine Pflicht zur gerichtlichen Kontrolle des Zugriffs

      - Die Dauer der Speicherung (zwischen sechs und 24 Monaten) sei viel zu undifferenziert geregelt

      - Missbrauchsrisiken bei den speichernden Telefonunternehmen zum Thema Datensicherheit würden nicht wirksam bekämpft

      - Die Richtlinie schreibe zudem nicht vor, dass die Daten im Gebiet der EU gespeichert werden müssen (was man durchaus als Reaktion auf den NSA-Skandal werten kann)

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      Quelle: tagesschau.de
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