Angepinnt was ist drann an SKY V14 Pairing und das Ende der S02 Karte?

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    • zeini schrieb:

      Joker7 schrieb:

      zeini schrieb:

      Wenn ich so relevante Gespräch führe, nehme ich die immer am Handy auf. Da wird es dann schwer was abzustreiten, was zugesagt wurde.
      .... nun ich kenne nicht die Gesetzeslage in Austria......in Deutschland muß bei einer Aufnahme der Gegenüber darüber vorher informiert werden und er muß damit einverstanden sein....sonst kann das nach hinten losgehen......

      Mag sein. Ist mir aber ziemlich egal. Ich bin davon überzeugt, dass das ein wirksames Mittel ist, windschiefen Gesprächen gegenzutreten. Im Prinzip ist in Deutschland, genau so wie in Österreich ein mündlicher Vertrag genau so gültig wie ein schriftlicher. Probleme gibt es immer wieder nur darin, das Gesprochene zu beweisen. Und diesen Beweis kann ich dann notfalls antreten. Wobei ich davon überzeugt bin, dass es im Regelfall gar nicht soweit kommt, wenn mein nicht ganz so korrektes Gegenüber darüber informiert wird, dass ich das Gespräch mitgeschnitten habe. Und falls es trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, so liegt es an der Beweiswürdigung des Richters. Ich glaube nicht, dass ein Richter so ein aufgezeichnetes Gespräch nicht als Beweismittel zulässt.

      Da bist du schwerstens im Irrtum.
      Da kannst du froh sein wenn er dich nicht gleich wegen Verstosses gegen das Fernmeldegeheimnis einfahren lässt!!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marchfelder ()

    • @Zeini


      Ich habs dir rausgesucht.

      Lies mal Paragraph 93 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz durch.
      Also hör mit dem Blödsinn auf da steht jetzt nur mehr bis zu 3 Monate Häfen drauf, früher im Fernmeldegesetz war es noch bis zu einem Jahr.

      Glaub mir ich MUSS das wissen, denn das gehört zu meinem Job


      Ich kann dir aber einen Tipp geben, eine sehr genaue Gesprächsnotiz ist auch ganz gut verwertbar. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marchfelder ()

    • Ist mir ja bewusst, dass das strafbar ist. Aber nur wenn du es veröffentlichst. :D

      Wie du ja schreibst - man kann daraus eine schöne Mitschrift machen, Und falls das bestritten wird, hat man trotzdem das Original. Bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung kannst du ja beantragen die Öffentlichkeit auszuschließen, bei Vorführung des Mitschnittes.

      Aber es soll Jeder halten wie er's will
      ____
      Hans



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    • pixbox schrieb:

      Es kommt doch immer eine Ansage das dieses Gespräch zwecks "blablabla" aufgezeichnet wird und man kann dieses annehmen oder nein sagen.
      Dann lasst es aufnehmen, so kann man es auch selbst aufzeichnen


      Das ist auch nicht korrekt.So wie dein Telefonpartner dir sagt,das dieses Gespräch mitgeschnitten wird,mußt Du es Ihm auch erkenntlich machen,das Du dieses Gespräch aufzeichnest,an sonnsten machst Du dich strafbar !

      " Mitschneiden von Telefonaten kann sogar strafbar sein.Bei dem Aufnehmen eines Telefongesprächs hat der Gesetzgeber in § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) eine besondere Regelung eingeführt. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das "nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt". Ein Telefonat ist unstreitig ein "nicht öffentlich gesprochenes Wort ".Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist somit verboten und kann sogar strafrechtlich geahndet werden !

      internetrecht-rostock.de/recht…eiden-von-telefonaten.htm

      Gruß

      herb2012
    • Dann sagt am Anfang des Gesprächs, ja aufzeichnen, das heißt soviel, ja ich möchte das ihr es macht, und ich auch.
      Und außerdem geht es ja darum, das man etwas in der Hand hat, falls etwas später abgestritten wird, kann man ja sagen, es ist doch aufgezeichnet worden.
      Und wenn dann plötzlich das Gespräch schon gelöscht wurde, kann man ja sagen, das man selbst auch mit geschnitten hat, weil ja am Anfang des Gesprächs gesagt wurde "Ja aufzeichnen"
      Wähle einen Job, den du liebst, und du wirst nie wieder arbeiten müssen.
      Konfuzius
    • .... es gibt 2 Möglichkeiten,endweder der Gesprächspartner ist bei Beginn des Gespräches mit der Aufzeichnung einverstanden und wenn nicht eben ne schriftliche Aufzeichnung.... alleine der Hinweis "bitte Sprechen Sie etwas langsamer ich notiere mir alles mit" bewirkt meistens schon,daß kein "Schmarn" erzählt wird ^^
      Gruss Joker7

      Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag

      ( Charlie Chaplin )

    • pixbox schrieb:

      Dann sagt am Anfang des Gesprächs, ja aufzeichnen, das heißt soviel, ja ich möchte das ihr es macht, und ich auch.


      So einfach ist das eben nicht.Bei größeren Unternehmen ist es heutzutage durchaus üblich, dass dem Anrufer vor dem eigendlichen Gespräch mitgeteilt wird, dass dieses Telefonat zur Qualitätskontrolle mitgeschnitten wird.Wenn man damit nicht einverstanden ist,muß man dies dem Mitarbeiter des Unternehmens vor Gesprächsbeginn sagen und genauso muß man vor Gesprechsbeginn diesem Mitteilen,das man selber das Gespräch aufzeichen will.Erst wenn dieser sich damit einverstanden erklährt,darf man das auch machen.

      Gruß

      herb2012
    • Solange man sich nichts schriftlich geben lässt , hat man nichts in der Hand und nur das zählt.

      Alles andere kann man sich sparen. Sky hats bei mir versucht. Da sie mir aber nichts schriftlich geben wollen

      Ist jegliches Gespräch und Versprechungen der hotline für die Tonne und Punkt. Wer auf deren versprechung

      Die nur Mündlich gegeben wurde glaubt ist leider selber schuld. Natürlich werden die den kunden nichts negatives sagen

      Sonst verlängert der dann nicht. Denkt mal darüber nach anstatt aufgenommener Gespräche.
      DM 7080 HD, Xtrend ET 8000
    • hallo

      Genauso Sehe ich das auch und ich bin mir Sicher das Sky keinem was Schriftlich zu Sichert oder Garantiert.
      Meine Kündigung geht ja bald raus zum 11/2014 mit 2x SC02 und Ich werde Direkt fordern.

      1 Das ich meine SC S02 über die ganze Laufzeit behalten kann und Nutzen,und es zu Keinem Kartentausch kommt.
      2 Das ich nur noch ein 1 Jahres Vertrag abschliesse und keine 2 Jahre mehr.
      Und dies Bitte Schriftlich vorab,sonst bleibt es bei der Kündigung.

      Und mein Gefühl Sagt mir,das sich SKY darauf nicht einlässt.

      Und so bleibt es bei der Kündigung oder die Lösung die schon öfters genannt wurde Funktioniert zuverlässig bis dahin.

      gruss langer
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    • Joo, Langer!

      Auch ich sehe das als richtige Vorgangsweise. Der Kunde schickt seine Bestellung so formuliert, dass er genau dies haben will. Geht Sky dann darauf ein - was ich glaube, aber sie werden dir vermutlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zuschicken, die du unterzeichnen musst. Da ist dann wichtig, dass du genau diese Sachen wieder rausstreichst.
      ____
      Hans



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    • Hallo zusammen,

      wie ist das denn mit den CI+-Modulen von Sky statt Receiver. Ist das ne Möglichkeit um sich die Flexibilität zu erhalten, oder ist ein CI+-Modul im CI-Schacht wieder nicht möglich? Bin da nicht im Bilde ob es bei den Unterschieden nur um die Aufnahmebeschränkungen geht, oder ob es technisch was ganz anderes ist?

      Gruß Doerfler
    • Aufnahmebeschränkungen habe ich ja schon erwähnt. Ist schrott, aber nicht das schlimmste für mich. Ich möchte vor allem flexibel sein. Warum läuft das Ding nicht in meiner ET9X00? Hardwareseitig nicht möglich, oder nur durch die Software?

      Habe das Gerät sowohl bei mir als auch bei meinen Eltern und meinem Bruder stehen, und es war bishr so schön einfach! :danke:
    • Doerfler schrieb:

      Ist schrott, aber nicht das schlimmste für mich.


      ahso? Kennst du wirklich alle Details?

      Schau dir mal das Video an ob du das wirklich alles haben willst :vain:

      [Video] CI+ Schikane - darauf müssen sich TV-Zuschauer einstellen
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