zeini schrieb:
Joker7 schrieb:
.... nun ich kenne nicht die Gesetzeslage in Austria......in Deutschland muß bei einer Aufnahme der Gegenüber darüber vorher informiert werden und er muß damit einverstanden sein....sonst kann das nach hinten losgehen......zeini schrieb:
Wenn ich so relevante Gespräch führe, nehme ich die immer am Handy auf. Da wird es dann schwer was abzustreiten, was zugesagt wurde.
Mag sein. Ist mir aber ziemlich egal. Ich bin davon überzeugt, dass das ein wirksames Mittel ist, windschiefen Gesprächen gegenzutreten. Im Prinzip ist in Deutschland, genau so wie in Österreich ein mündlicher Vertrag genau so gültig wie ein schriftlicher. Probleme gibt es immer wieder nur darin, das Gesprochene zu beweisen. Und diesen Beweis kann ich dann notfalls antreten. Wobei ich davon überzeugt bin, dass es im Regelfall gar nicht soweit kommt, wenn mein nicht ganz so korrektes Gegenüber darüber informiert wird, dass ich das Gespräch mitgeschnitten habe. Und falls es trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, so liegt es an der Beweiswürdigung des Richters. Ich glaube nicht, dass ein Richter so ein aufgezeichnetes Gespräch nicht als Beweismittel zulässt.
Da bist du schwerstens im Irrtum.
Da kannst du froh sein wenn er dich nicht gleich wegen Verstosses gegen das Fernmeldegeheimnis einfahren lässt!!!!!
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