Regierung hält Streaming für unbedenklich (RedTube)

    • Regierung hält Streaming für unbedenklich (RedTube)

      Im Dezember hatten tausende Deutsche Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt. In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.

      Die Große Koalition plant laut "Spiegel" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak dem Blatt.

      Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.

      Quelle: N24.de
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      Konfuzius
    • das ganze läuft wieder verkehrt
      warum? Beispiel:

      Damit widerspricht die schwarz-rote Regierung der Rechtsauffassung, die den Redtube-Abmahnungen an Tausende Deutsche im Dezember zugrunde liegt. Und sie positioniert sich erstmals derart deutlich in der großen Streitfrage, wie Streaming rechtlich im Vergleich zu Downloads zu behandeln ist. Das Fazit des Justizministeriums: Nutzer verletzen das Urheberrecht nicht, wenn sie Videos im Browser schauen.


      das ist doch alles Unfug
      Nach meiner Ansicht ist doch schon das illegale, das Daten von Privatbuden ausgespäht werden mit dem Ziel, diese zu Bargeld (abmahnung) zu nutzen.
      Das ist in Schweiz höstrichterlich verboten. (logistep)
      In Deutschland gibts dafür ebenso keine Rechtsgrundlage.

      Das wäre so als stell ich mich hin und blitze mal die "raser" mit dem Ziel die abzumahnen, das sie in Zukunft nicht zu schnell vorbeifahren.....
      und dann diskutiert man ob die zu schnell vorbei gelaufen, gerannt, geflogen, gefahren sind...
      1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)
    • Vor allen Dingen, welche Aussagekraft hat den dieser N24 Beitrag?

      In der Headline heißt es "Regierung hält Streaming für unbedenklich (RedTube)" aber in dem Beitragsinhalt taucht von dieser Meinung nichts Substantielles auf.
      Es heißt zwar "Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt" aber im Nachsatz wird gegenteilig nur wieder die rechtliche Unsicherheit zum wiederholten male thematisiert und das das nur vom "Europäischen Gerichtshof entschieden werden" könne???
      Was denn nun?

      Oder kann ich nicht lesen?
      .
      Bedanken stellt entgegen weitläufiger Meinung keinen Tatbestand nach § 223 StGB dar
      W-LAN (WiFi)
      .
    • Greetz von DrStoned :D :D :D

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    • Seid nachsichtig mit der Regierung.
      Das ist doch alles noch "Neuland" :P :D .

      Wie kann man da allen Ernstes erwarten das eine, evtl. sogar noch bürgerfreundliche, Entscheidung gefällt wird??? 8)
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