Im Dezember hatten tausende Deutsche Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt. In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.
Die Große Koalition plant laut "Spiegel" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak dem Blatt.
Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.
Quelle: N24.de
Die Große Koalition plant laut "Spiegel" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak dem Blatt.
Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.
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