Die belgische Regulierungsbehörde hat mit einer neuen Tarifregelung den Wettbewerb auf Kabelnetzen im eigenen Land gestärkt. Damit sind nun die vier Kabelnetzbetreiber Brutele, Coditel (Numericable), Tecteo (Voo) und Telenet verpflichtet, alternativen Betreibern Zugang zu ihren Netzen zu gewähren. Die alternativen Betreiber können jetzt in den Kabelnetzen eigene analoge und digitale TV-Dienste sowie Breitband-Internet anbieten.
Die Festlegung der Tarife bildet den Schlussakt dieser Regulierung, die die belgische Behörde im Juli 2011 gestartet hatte. Zwischendrin gingen die Kabelnetzbetreiber juristisch gegen die Öffnung ihrer Netze vor, wurden aber gerichtlich in die Schranken verwiesen. Anschließend lieferten sie den Telekommunikations- und Medien-Regulierern (BIPT, VRM, CSA, Medienrat) die dann unumgänglichen Angebote inklusive der technischen und operativen Details. Sie wurden schließlich im September abgenickt.
Zwangszugang
Den Richtlinien zufolge müssen die alternativen Provider eine Einmalzahlung für ihren eigenen Zugang zu einem der Netze leisten, weitere Einmalzahlungen für jeden Anschluss sowie monatliche Entgelte für die Dienste. Nun können die Unternehmen die Verhandlungen über den Zutritt zu den Kabelnetzen aufnehmen. Die Regulierungsbehörde hat festgelegt, dass die Gespräche innerhalb von sechs Monaten zu Vereinbarungen führen müssen. Jedem Provider, der entsprechende Zahlungen hinterlegt, müsse der Zugriff auf die Dienste innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarung gewährt werden.
Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die Diskussion in Deutschland haben. Bisher müssen die hiesigen Kabelnetzbetreiber ihre Netze nicht wie die Telekom für alternative Provider öffnen. Man kann sich aber auch für dieses Medium mehr Wettbewerb wünschen – beispielsweise, um die Kabelnetzbetreiber der Telekom gleichzustellen, aber auch, um eine Differenzierung der bisher recht gleichförmigen Angebote zu fördern.
Adventstürchen
Bedeutsam ist aber noch ein kleiner Passus aus der neuen Regulierung: Die belgischen Betreiber müssen die technischen Spezifikation ihrer Kabelnetzzugänge offen legen. Das fordert die Richtlinie ein, um den Wettbewerbern zu ermöglichen, andere Endgeräte beim Teilnehmer einzusetzen als der Betreiber. So hat zwar der Kunde immer noch keine freie Wahl über seinen Router oder sein Kabelmodem, aber immerhin eine indirekte – über die Auswahl des Anbieters. Für Teilnehmer, die sich an den von den deutschen Kabelnetzbetreibern aufgezwungenen Kabelmodems und Routern stoßen, dürfte das immerhin ein Lichtblick sein und die kontroverse Diskussion um Zwangsrouter mit Grundlagen füttern. Aus Kundensicht vorbildlich in dieser Hinsicht erscheint übrigens der Markt in den USA: Dort können Kabelnutzer ihr Endgerät bereits jetzt frei wählen. Das Angebot kann sich sehen lassen.
Quelle: heise.de
Die Festlegung der Tarife bildet den Schlussakt dieser Regulierung, die die belgische Behörde im Juli 2011 gestartet hatte. Zwischendrin gingen die Kabelnetzbetreiber juristisch gegen die Öffnung ihrer Netze vor, wurden aber gerichtlich in die Schranken verwiesen. Anschließend lieferten sie den Telekommunikations- und Medien-Regulierern (BIPT, VRM, CSA, Medienrat) die dann unumgänglichen Angebote inklusive der technischen und operativen Details. Sie wurden schließlich im September abgenickt.
Zwangszugang
Den Richtlinien zufolge müssen die alternativen Provider eine Einmalzahlung für ihren eigenen Zugang zu einem der Netze leisten, weitere Einmalzahlungen für jeden Anschluss sowie monatliche Entgelte für die Dienste. Nun können die Unternehmen die Verhandlungen über den Zutritt zu den Kabelnetzen aufnehmen. Die Regulierungsbehörde hat festgelegt, dass die Gespräche innerhalb von sechs Monaten zu Vereinbarungen führen müssen. Jedem Provider, der entsprechende Zahlungen hinterlegt, müsse der Zugriff auf die Dienste innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarung gewährt werden.
Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die Diskussion in Deutschland haben. Bisher müssen die hiesigen Kabelnetzbetreiber ihre Netze nicht wie die Telekom für alternative Provider öffnen. Man kann sich aber auch für dieses Medium mehr Wettbewerb wünschen – beispielsweise, um die Kabelnetzbetreiber der Telekom gleichzustellen, aber auch, um eine Differenzierung der bisher recht gleichförmigen Angebote zu fördern.
Adventstürchen
Bedeutsam ist aber noch ein kleiner Passus aus der neuen Regulierung: Die belgischen Betreiber müssen die technischen Spezifikation ihrer Kabelnetzzugänge offen legen. Das fordert die Richtlinie ein, um den Wettbewerbern zu ermöglichen, andere Endgeräte beim Teilnehmer einzusetzen als der Betreiber. So hat zwar der Kunde immer noch keine freie Wahl über seinen Router oder sein Kabelmodem, aber immerhin eine indirekte – über die Auswahl des Anbieters. Für Teilnehmer, die sich an den von den deutschen Kabelnetzbetreibern aufgezwungenen Kabelmodems und Routern stoßen, dürfte das immerhin ein Lichtblick sein und die kontroverse Diskussion um Zwangsrouter mit Grundlagen füttern. Aus Kundensicht vorbildlich in dieser Hinsicht erscheint übrigens der Markt in den USA: Dort können Kabelnutzer ihr Endgerät bereits jetzt frei wählen. Das Angebot kann sich sehen lassen.
Quelle: heise.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"