Abmahnung wegen Stream angucken....

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    • Abgemahnte Redtube-Nutzer können Schadenersatz verlangen

      Nutzer von Erotikkanälen wie Redtube und Youporn, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.

      Das sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Nachrichtenmagazin Focus. Das Kölner Landgericht hatte auf Antrag eines Berliner Abmahn-Anwalts in mehreren Urteilen verfügt, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Computernutzern herausgeben müssen.

      Laut Solmecke, der hunderte Abgemahnte vertritt, ist der Beschluss allerdings grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen." In dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen. "Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", sagte der Anwalt Focus. Das Landgericht Köln spricht von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse.

      Die Abmahn-Aktion alarmiert auch Verbraucherschützer. Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte Focus: Es darf nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage." Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. "Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", so die Verbraucherschützerin.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner

      In Sachen Redtube-Massenabmahnwelle prüft nun neben der Berliner auch die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie strafrechtliche Ermittlungen einleiten soll. Gegenüber heise online bestätigte deren Sprecher Ulrich Bremer, dass der Verdacht einer "falschen Versicherung an Eides statt" im Raum steht.

      Im Visier der Staatsanwaltschaft

      Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es um die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft, mittels derer Rechtsanwalt Daniel Sebastian an die Anschlussinhaber zu IP-Adressen kam. Darin hat ein angeblicher Mitarbeiter der Firma itGuards Inc. eidesstattlich versichert, mit einer Software namens GLADII fehlerfrei die IP-Adressen der abgemahnten angeblichen Porno-Konsumenten ermittelt zu haben. Viele Kammern des Landgerichts Köln haben diese Versicherung wohl geglaubt und die entsprechenden Anträge durchgewinkt, was nun für heftige Kritik sorgt.

      Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.

      Geschäftsverbindungen

      Derweil tragen findige Blogger Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc. zusammen, die die Rechtsverstöße ermittelt haben soll. Insbesondere Klemens Kowalski hat für sein Blog kowabit.de recherchiert und erläutert, dass die Beziehung zwischen The Archive und itGuard besonders innig sein muss: Die Web-Auftritte beider Firmen laufen auf demselben Host beim Provider wix.com. Inzwischen bestätigte der Hoster sogar, dass die Domains the-archive.biz, the-archive.ch und itguards.net unter einem Kunden-Account mit dem User-Namen "the-archive" administriert werden.

      Wie Kowalski herausfand, ist itGuards am 21. März 2013 gegründet worden. Bereits am 22. März 2013, also einen Tag nach Firmengründung, war jenes Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Diehl & Partner zur GLADII-Software fertiggestellt, mit dem Rechtsanwalt Sebastian in seinen Anträgen die Fehlerfreiheit der IP-Adress-Ermittlung glaubhaft gemacht hat. All dies verstärkt den Eindruck, dass hier die Vorbereitungen zu einer koordinierten Abmahnwelle getroffen wurden. Die Übertragung der Rechte an den Porno-Videoschnipseln an The Archive erfolgte dann am 18. Juli 2013, eine knappe Woche später sollen bereits die ersten Rechtsverletzungen stattgefunden haben.

      Geldflüsse

      Dass die Anwaltskanzlei U+C in der Vergangenheit eng mit ihren Mandanten zusammengearbeitet hat, hat jüngst die Piratenpartei nachgewiesen. Sie veröffentlichte Dokumente, die ihr zugespielt wurden. Aus Kontobewegungen gehe hervor, dass "Urmann und Collegen bei Abmahnungen in der Vergangenheit geschäftsmäßig betrogen hat. So wurde – anders als behauptet – dem Rechteinhaber nur ein Teil der anfallenden Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt und somit implizit ein Teil der Einnahmen als Provision für die Erteilung des Mandats an den Rechteinhaber ausgezahlt", teilte die Partei am heutigen Dienstag mit.

      Panikmache

      Mit einem engagierten Blog-Beitrag meldete sich zudem die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer zu Wort, die selbst etliche Mandanten gegen U+C verteidigt hat. Gegen einige Kollegen, die in großer Zahl Abgemahnte vertreten, erhebt sie den Vorwurf, die Angst der Mandanten zu schüren: "Da wird in Kameras gegrinst 'ja, das ist eine juristische Grauzone', um medienwirksam die Panik weiterzuschüren." Neubauer weist darauf hin, dass es sich bei der urheberrechtlichen Bewertung von Streaming-Diensten nicht um eine "Grauzone" handle, es sei lediglich noch keine zivilrechtliche Entscheidung zur Unbedenklichkeit von Streaming-Konsum ergangen.

      Auch an der Prüfpraxis des Landgerichts Köln zu zivilrechtlichen Auskunftsanträgen lies Neubauer kein gutes Haar. Sie habe einem LG-Richter den Nachweis erbracht, dass eine eidesstattliche Auskunft in einem Antrag unwahr sein muss. Der Richter habe geantwortet: "Ja, da kann ich ja auch nichts machen, ich kann ja nicht prüfen, ob die richtig sind, das hat jemand an Eides statt versichert und dann kann und muss ich mich darauf auch verlassen."

      Quelle: heise.de
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    • Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

      Nachdem in der vergangenen Woche tausende Abmahnungen wegen dem Streaming von Erotik-Videos im Netz verschickt wurden, gibt es für Betroffene nun vielleicht Entwarnung. Laut einem Rechtsexperte gebe es hier keine Urheberrechtsverletzung, wie von der Kanzlei behauptet.

      Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog "iRights".

      Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. "Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da "keinerlei Verletzungshandlung vorliegt".

      Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, die Tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.

      Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag der Kanzlei auf Herausgabe der Anschlussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt

      Anfang Dezember hatte die Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Urmann massenhaft Abmahnungen an Nutzer des Internetpostals Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Nachdem Urmann angekündigt hatte, weitere Abmahnungen zu verschicken, droht diesem nun selbst juristischer Ärger. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.

      Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.^

      Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.

      Laut Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.

      Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.

      Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • In den Kommentaren der tagesschau.de waren diese zwei Links gepostet, die sollte man sich nicht entgehen lassen, dann weiss man, mit welchem Typ "Anwalt" man es zu tun hat...

      RA verurteilt
      Skandal nach dem Skandal...

      Gruss
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    • Do hann de Richter jeder ne Kölsch jedrunken, un dann hann se nochens drüwwer nojedacht un dann sät de een: Hürens, Kollejen, dat wor nix. Dat mache mer neu.

      Pressemitteilung: lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressem…hnungen-_The-Archive_.pdf

      Die Begründung der Ablehnung in der Pressemitteilung des LG ist lesenswert…
      “Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus letztlich nicht” und “Insoweit begründen sowohl die unklare Tatsachenlage als auch die ungeklärte Rechtsfrage bereits Zweifel an der erforderlichen „Offensichtlichkeit“ der Rechtsverletzung”


      Wie bringen wir jetzt dem LG Köln bei, daß die von der Abmahnbande schon seit jeher verarscht werden?
      Die Anträge bei den sog. filesharing-Abmahnungen sind ja das Gleiche in grün. Seit jeher!
      Briefkastenfirma (oft im Ausland), IP-Adressen-Ermittlung (z.B.) mittels Honeypot, Gefälligkeitsgutachten für die Software, falsche eidesstattliche Versicherung, Gebührenabsprachen (“Turn Piracy Into Profit”), Phantasiestreitwerte, Kostenerstattungsforderung an den Abgemahnten nach RVG…

      Seit jeher also immer das gleiche Spielchen!

      Ich darf daran erinnern: Art. 10, GG! Eingeschränkt von mittlerweile über die Jahre gerechnet bestimmt zig Hundertausenden Bürgern, nur damit Abmahnbanden rechtsmißbräuchlich abzocken können?
      DAS soll also die Rechtsprechung in einer Demokratie sein? Grundrechteinschränkungen durchwinken? Am besten noch mit “Überlastung” versuchen zu begründen? Sorry, aber dann derjenige in der Vorlesung zum Thema Grundrecht gepennt. Bei Überlastung ablehnen und nicht stattgeben! Ganz einfach… Im Zweifel pro Grundrecht des Bürgers und contra finanzieller Interessen einer internationalen Lobby (diejenigen, die die Gesetzgebung beeinflussen sind ja die “Großen”, wie der BVMI e.V., GVU e.V. …. etc.)
      Eine Grundrechteinschränkung erfordert nämlich eine besonders gewissenhafte Prüfung. Ich bin kein Jurist, das habe ich in der Schule gelernt.
      Es darf nicht sein, daß nach diesem Fall wieder business as usual gemacht wird.

      Lösungsvorschlag: Im Rahmen der aktuellen Ermittlungen sollte m.E. die Staatsanwaltschaft Köln in Einem ein paar Stichproben von Akten in filesharing-Fällen untersuchen (Ip-Ermittlung, Gutachten, Eidesstattliche V., Nutzungsrechte, etc. …wie gesagt: das Gleiche in grün)!

      Abschließend: Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn diese Frage verbreitet werden würde!

      Vielen herzlichen Dank, Baxter


      Quelle und alles lese: lawblog.de/index.php/archives/…-die-rote-karte/#comments
      1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)
    • Das ist doch echt Realsatire:

      "Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht."
      ABER reiten einleitend noch auf

      "Ausweislich des in Bezug genommenen Gutachtens der […] vom 22. März 2013 dürfte das Programm „GLADII 1.1.3“ dabei nur den Vorgang des sogenannten „Streamings“, also des Abspielens einer Video-Datei im Webbrowser des Nutzers, dokumentieren"
      rum, wobei GLADII ja wohl für Filesharing entwickelt wurde um sich in das Peer-To-Peer Netzwerk zu hängen (meine unmaßgebliche Meinung, denn alles andere macht aus meinem Verständnis keinen Sinn??? Natürlich könnte ggf. über Umleitungen, wie die letzten Tage diskutiert, gelockt werden, jedoch bedarf das gerade eben nicht des Einsatzes von GLADII...)
      und kommen dann mit

      "Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus letztlich nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann."

      man beachte DERZEIT
      und frage sich, was die damals sich gedacht haben... siehe mein und Thomas66 Beitrag ;)


      PS BTW:
      OHNE mich mit dem GLADII wirklich auszukennen, ABER mein Wissen um Peer-To-Peer ist das, dass sich die Clients nur im Verbund über mögliche Quellen austauschen und DANN eben eine Punkt zu Punkt Verbindung für den eigentlichen Datenaustausch (Down-/Up-Load) stattfindet, die für die anderen Clients dann nicht mehr sichtbar ist, was im Umkehrschluss heißt, dass der Client auf dem GLADII läuft selber aktiv angefordert haben muss und das hieße, aus meinem Verständnis, ein Verhalten an den Tag zu legen, das einer "Verleitung zur Straftat" gleich käme und die hätte in Deutschland keinen Beweisbestand (oder wie das heißt)...
      Wenn dem wirklich so ist, ob sich darüber die Gerichte in Deutschland, nach der hier dar gelegen Blamage, überhaupt im Klaren sind?
      (Ich unterstelle mal, das GLADII nicht Serverbasiert agiert (wie z.B. eMule vor Kandemlia), wenn doch, dann ist den Anwendern eh nicht zu helfen und dann haben die auch selber Schuld)...

      PPS:
      Wobei mein Gedankengang wohl dahin gehend Quatsch ist, als dass das bloße Anbieten, also die Möglichkeit des potentiellen Uploads, strafrechtlich ausreichend ist...
      .
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    • Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

      In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.

      Nächste Entwicklung im Fall der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet: Die im Mittelpunkt der Diskussionen stehende Internetplattform Redtube bläst zum Gegenangriff. Das Portal hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung die Firma "The Archive AG" erwirkt.

      Jene Schweizer Firma steht hinter der Abmahnwelle: Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen von "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet.

      Weitere Abmahnungen untersagt

      Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zurückgerudert: Einige Kammern räumten am Freitag ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Dies hatte das Gericht am Freitag mitgeteilt.

      Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

      Streamen doch legal?

      Redtube feiert das Urteil als Sieg: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagt Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.

      Konkret sieht die Plattform nun als erwiesen an, dass Nutzer von Streaming-Webseiten, einschließlich der Internetplattform RedTube, diese Webseiten unbesorgt besuchen können. Medienexperten sehen das ähnlich. Eine klare Rechtssprechung steht zu diesem Thema aber noch aus. (zys mit dpa)

      Quelle: fr-online.de
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    • Redtube-Fall: Abmahnungen immer zweifelhafter

      Im Redtube-Fall mehren sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verschickten Abmahnungen. Neben der weiterhin nicht geklärten Beschaffung der IP-Adressen scheint es nun auch Hinweise dafür zu geben, dass die Abmahner die angeblich verletzten Rechte gar nicht besitzen.
      Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen nimmt neue Fahrt auf. Neben der Frage, wie das Unternehmen an die IP-Adressen zur Identifizierung der betroffenen Nutzer gekommen ist, gibt es nun offenbar auch Zweifel daran, ob der Schweizer Rechteinhaber The Archiv AG überhaupt im Besitz der entsprechende Rechte ist, deren Verletzung in zehntausenden Briefen abgemahnt wurde. Denn laut Verträgen, die der "Welt am Sonntag" offenbar vorliegen, ist keineswegs klar, dass dem Abmahner die entsprechenden Online-Verwertungsrechte für die entsprechenden Titel auch tatsächlich gehören.

      Anfang Dezember hatten zehntausende Redtube-Nutzer Post von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen bekommen, in denen das illegale Streamen von Erotik-Videos im Auftrag von The Archiv abgemahnt wurdn. 250 Euro Strafe sollten die Betroffen an das Schweizer Unternehmen zahlen. Zudem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob The Archiv zu diesen Forderungen überhaupt berechtigt ist, denn offenbar gibt es Lücken in der Rechtekette.

      Laut den Vertragsunterlagen hat The Archiv die Rechte an den Filmen von der Berliner Firma Hausner Productions erworben, die wiederum insgesamt zehn Titel von der spanischen Serrato Consultores S.L eingekauft hatte. Doch auch die Spanier sind eigentlich nicht die Urheber der Filme. Gedreht wurden die Streifen von der US-Produktionsfirma Combat Zone USA - und das unter einem gänzlich anderen Namen.

      Entscheidend ist nun, welche Rechte Hausner Productions konkret an den Filmen erworben hat und ob das Unternehmen dazu berechtigt war, diese an Dritte weiterzugeben. Da die Amerikaner die Filme nach wie vor selbst online zum Kauf anbieten, scheint es recht unwahrscheinlich, dass sich die Spanier die kompletten Verwertungsrechte an den Erotik-Titeln sichern konnten. Damit wird auch fraglich, ob die Online-Rechte überhaupt bis zu The Archiv weitergereicht sein worden können.

      Doch die Rechtefrage ist keineswegs der einzige Punkt, an dessen juristischer Korrektheit derzeit gezweifelt wird. Denn auch die Beschaffung der notwendigen IP-Adressen ist bisher nicht geklärt. Experten vermuten, dass die Nutzer beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf eine andere Homepage umgeleitet wurden, auf der ihre Zugriffsdaten registriert und gespeichert wurden. Anschließend seien die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Seite von Redtube gekommen, so der Verdacht. Mittlerweile beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft mit der Frage.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • Schön zu lesen. Hoffentlich kommen sie nicht nur mit einem :blackeye: davon.
      Konnte man irgendwo lesen ob es schon Zahlungen gegeben hat? Wenn, kann man nur raten, das Geld wieder einzuklagen.

      Aloha
      elan@work
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    • Da haben vermutlich schon drei Viertel gezahlt, von denen die angeschrieben wurden. Ich hoffe auch dass diesen Abzockern mal wirklich das Gericht einen Riegel vorschiebt. Und was anderes als abzocken ist das in meinen Augen nicht.
      ____
      Hans



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    • Ich sehe da schon noch einen Unterschied zwischen "abzocken" und vorsätzlichem Betrug. Und auf letzteres scheint das Ganze hinauszulaufen. Die Frage ist nur, ob sich U+C hinter irgendwelchen Scheinaufträgenvon Mandanten verstecken kann oder ob es denen wirklich mal an den Kragen geht. Ich fürchte jedoch das die mehr oder weniger ungeschoren davon kommen X( .

      Gruss
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    • Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

      Mit zehntausenden Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer hat der Regensburger Anwalt Thomas Urmann für ordentlich Wirbel gesorgt. Wegen des Verdacht auf Betrugs hat eine andere Kanzlei sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt - und gegen die will Urmann nun selbst rechtlich vorgehen.

      Die Aufregung um den Redtube-Fall nimmt nicht ab. Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann im Dezember zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Erotik-Portals verschickt hat, könnte die Angelegenheit nun zu einem juristischen Schlagabtausch werden. Denn die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner hat wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und Betrugs Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt eingereicht - und der will das keineswegs hinnehmen, wie er am Mittwoch gegenüber der "Hamburger Morgenpost" bekundete. So erwägt er offenbar nun selbst, Strafanzeige gegen die Kanzlei zu stellen.

      Urmann findet es nach eigenen Aussagen zwar kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig verklagen, doch den Gedanken zieht er offenbar trotzdem in Erwägung. Hinsichtlich der Ermittlungen gegen seine eigene Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich der Advokat gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe gerade erst, ob in der Sache tatsächlich ermittelt wird oder nicht, teilte er gegenüber dem Blatt mit.

      Auch die Stellungnahme des Justizministeriums bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Nach der Abmahnwelle war die Diskussion aufgebrandet, ob Streaming im Internet tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so wie Urmann sie im Auftrag des Rechteverwertes The Archiv im Falle von mehreren Porno-Filmen abgemahnt hatte. Auf eine Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung daraufhin mit, dass das bloße Anschauen eines Streams nicht als Verletzung von Urheberrechten und damit auch nicht als Straftat zu werten ist. Immerhin werde keine Kopie der Inhalte erstellt.

      Urmann zeigt sich davon unbeeindruckt: "Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat", erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Schreiben für ihre Arbeit keine Rolle spiele. "Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage", forderte Urmann, um die große Verwirrung zu dem Thema zu beenden. Doch die Regierung gedenkt derzeit nicht, hier aktiv zu werden. Denn das Problem rund um mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Streaming sei noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt, teilte die Regierung mit. Letztlich könne das nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

      Bis es dazu kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land ziehen, in der sich die Regierung noch mit Ankündigunen, sie Wolle das Urheberrecht auf jeden Fall den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen, aus der Affäre ziehen kann. Im Moment ändere sich daher nichts an der rechtlichen Situation und sei daher auch nicht für die Arbeit der Anwälte relevant, wie Urmann bemerkte.

      Quelle: digitalfernsehen.de
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    • elan@work schrieb:

      "Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage", forderte Urmann
      Heißt das jetzt, Urmann gesteht ein, er habe OHNE gesetzliche Grundlage gehandelt?
      Ist aber sicherlich nur eine fehlerhafte Wiedergabe gesagtem Wortes (in dem Interview) durch den Journalisten ;)
      .
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    • Die Ratten versuchen zu verschwinden

      Internetseiten der Beteiligten wurden geschlossen, Viele sind unerreichbar so die Anwälte der Abgemahnten und die Presse.
      The Archive hat neuen Direktor aus dem Afrikaland: Benin, Hausner Production gab es nie:
      blog.kowabit.de/blog/

      Hier eine Zusammenstellung:
      hirntorsionen.ch/2013/12/redtu…nternationalem-ausmass-2/

      Objektive Studie:
      regensburg-digital.de/uc-thoma…ahner-im-glueck/20122013/

      Frage ist euch ein Receiverbesitzer bekannt der abgemahnt wurde?
    • Porno-Abmahnungen: Ominöses Software-Gutachten ist nun öffentlich

      Nach und nach lösen sich einige Rätsel rund um die Abmahnungen wegen angeblichem Pornokonsum auf dem Streaming-Portal Redtube. Für viele Fragezeichen sorgte ein Gutachten der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Diehl&Partner. Dieses ominöse Gutachten soll nach Angaben der Abmahner bestätigen, dass die Ermittlung der IP-Adressen der Abgemahnten korrekt ablief und der Nachweis des vermeintlich widerrechtlichen Stream-Abrufs in jedem der tausenden Fälle lückenlos ist.

      Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian hatte Anfang August 2013 89 Anträge auf zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern beim zuständigen Landgericht (LG) Köln gestellt. 62 dieser 89 Anträge wurden durchgewunken, weil das Gutachten den Richtern als glaubwürdig erschienen war. Mittlerweile sieht das Gericht es anders (siehe Pressemitteilung als PDF-Datei ). Am gestrigen Freitag nun ist es der Mainzer Anwaltskanzlei MMR gelungen, dieses so entscheidende Gutachten im Rahmen einer Akteneinsicht am Landgericht Köln zu erhalten und zu veröffentlichen (PDF-Datei ).

      Es sei überraschend, "wie nichtssagend und dünn das Gutachten" tatsächlich sei, "in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen". Auch Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt Thomas Stadler ist entsetzt: "An dem Gutachten fällt auf, dass durchgehend von einem Download die Rede ist und nicht von einem Stream." Selbst eine rudimentäre technische Erläuterung lasse das Gutachten vermissen. Rechtsanwalt Udo Vetter hält das Gutachten für "völlig untauglich". Es erschöpfe sich "über etliche Seiten in Beteuerungen, die Software habe als Ergebnis korrekte Werte gezeigt. Die entscheidende Frage, wie diese Werte technisch zustande gekommen sind, wird mit keinem Wort beantwortet. Tatsächlich wird sie noch nicht einmal gestellt."

      In der Tat wird aus dem Gutachten weder klar, wie die Rechteinhaber von "The Archive" an die IP-Adressen der vermeintlichen Rechteverletzer gelangt sein wollen, noch ist ersichtlich, dass es sich um die Erfassung von Streaming-Vorgängen handelte. Ganz offensichtlich haben sich die Richter des LG Köln hier hinters Licht führen lassen. Der Blogger Klemens Kowalski etwa, der permanent in der Redtube-Affäre recherchiert, hat die technischen Ausführungen in dem Gutachten bereits ausführlich analysiert.

      Die angeblichen Rechteinhaber, also die Schweizer Firma The Archive AG, haben derweil ihr Unternehmenskonstrukt umgebaut, wie Telepolis berichtet. Nounagnon Sedjro Crespin Djengue, beninischer Staatsbürger, löst demnach einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 15. Januar zufolge den Deutschen Philipp Wiik als Chef ab. Außerdem verlegte The Archive seinen Sitz vom Zürcher Flughafenvorort Bassersdorf in die Grabenwiese 10 in der schweizerischen 3000-Einwohner-Ortschaft Weisslingen, wo Crespin angeblich lebt. (hob)

      Quelle: heise.de
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