Studie: Rundfunkgebühren senken und Werbung weg

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    • Studie: Rundfunkgebühren senken und Werbung weg

      Im März erregte die Wirtschaftswissenschaftlerin Anna Terschüren mit der Nachricht Aufmerksamkeit, dass sie in ihrer im September 2012 abgegebenen interdisziplinären Doktorarbeit zur "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" zum Ergebnis kam, dass die für Fernsehverweigerer und Flatscreen-Vielnutzer einheitliche neue Rundfunkpauschale "gleichheitswidrig" ist und dass die ohne Rücksicht auf die Programmnutzung erhobenen 17,98 Euro rechtlich als Steuer eingeordnet werden müssen. Das war insofern bemerkenswert, als die Doktorandin an der Technischen Universität Ilmenau ihr Geld in der Hauptabteilung Finanzen des Norddeutschen Rundfunks verdient, der nach Expertenschätzungen finanziell erheblich von der Umstellung auf eine Haushaltspauschale profitieren dürfte und sich in der Darstellung im ARD-Programm entsprechend stark dafür einsetzt.

      Nun hat die 29-Jährige diese Doktorarbeit mit der Bestnote summa cum laude verteidigt und danach online gestellt. Die Dissertation birgt abgesehen von der Bewertung der Haushaltspauschale noch einige weitere Ergebnisse, die ARD und ZDF unangenehm sein dürften: So kommt die Verfasserin beispielsweise zum Schluss, dass öffentlich-rechtlichen Sendern die Werbung untersagt werden sollte, weil ihr Einfluss dazu führte, dass sich das von Soaps und Seichtigkeit geprägte Vorabendprogramm, zwischen dem die Spots laufen, praktisch nicht von dem der gebührenfreien Konkurrenz unterscheidet. Ihrem wissenschaftlichen Urteil nach wiegen "die negativen Effekte der Werbefinanzierung auf das Programm deutlich stärker […] als die Zusatzeinnahmen, die hierdurch generiert werden", weshalb sie es für "naheliegend" hält, "diese vielfaltsverengenden Einnahmequellen abzuschaffen".

      Gleiches gilt der Doktorarbeit nach für Sponsoring bei Sportübertragungen, das dazu führt, dass für sehr viel Geld Rechte an Sportarten gekauft werden, bei denen auch private Sender eine Grundversorgung bieten. Ähnliche Defizite wie beim Fernsehen konstatiert Terschüren beim Hörfunk, wo Angebote wie Bayern 2 und der Deutschlandfunk darüber hinwegtäuschen, dass insgesamt lediglich 7,6 Prozent des öffentlich-rechtlichen Radioprogramms aus Bildungs- und Kulturangeboten besteht. Der Rest ist dem der Privatradios ganz überwiegend "sehr ähnlich". Einen gesetzlich begründbaren Anspruch öffentlich-rechtlicher Sender auf eine Gebührenfinanzierung gibt es Terschürens Argumentation nach aber nur dann, wenn sich das Programm ausreichend von dem privater Anbieter unterscheidet. (pem)

      Quelle: Heiseonline
      ____
      Hans



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