Die neuseeländische Polizei muss Kim Dotcom einige der während der Razzia Anfang 2012 beschlagnahmten Gegenstände zurückgeben. Das hat Richterin Helen Winkelmann am High Court entschieden, berichtet der New Zealand Herald. Die Durchsuchungsbefehle seien unwirksam gewesen, da sie zu allgemein und ungenau gewesen seien, ohne dass die Vorwürfe klar umrissen wurden. Deswegen müsste alles für den Fall irrelevante Material an Dotcom und drei seiner Partner zurückgegeben werden. Was beschlagnahmt wurde, dürfe außerdem nicht das Land verlassen, auch keine Kopien oder Klone davon.
Nach diesem neuerlichen Erfolg für den ehemaligen Betreiber von Megaupload will sich die neuseeländische Polizei demnach zuerst mit dem Urteil auseinandersetzen. Über die nächsten Schritte berate sie sich mit dem Justizministerium. Gleichzeitig weist sie laut New Zealand Herald aber darauf hin, dass es nun nötig sei, dass Dotcom der Polizei die Passwörter für Festplatten und Rechner mitteile. Nur damit könne sie entscheiden, welches Material für den Fall relevant ist und nicht zurückgegeben werden muss.
Quelle: heise.de
Nach diesem neuerlichen Erfolg für den ehemaligen Betreiber von Megaupload will sich die neuseeländische Polizei demnach zuerst mit dem Urteil auseinandersetzen. Über die nächsten Schritte berate sie sich mit dem Justizministerium. Gleichzeitig weist sie laut New Zealand Herald aber darauf hin, dass es nun nötig sei, dass Dotcom der Polizei die Passwörter für Festplatten und Rechner mitteile. Nur damit könne sie entscheiden, welches Material für den Fall relevant ist und nicht zurückgegeben werden muss.
Quelle: heise.de
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I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"