Keine Gewährleistung nach Bootschleife??

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    • nicht nur bei Amazon:
      einfach mal bei google nach "wiltanet erfahrungen" suchen und nach "WilliSat.de erfahrungen" suchen und lernen... Die Bewertungen sprechen für sich!!!
      Und sich dann auch bei den Bewertungen austoben oder aber sich gütlich einigen, die haben die Wahl/ es in der Hand
      und sich dann bei einem anderen Händler einen GM T zulegen (aber OHNE C/T2 !!! sondern "nur" C/T )...
      .
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    • Ich habe so eben eine Mail von WILTAnet erhalten in der ich gebeten werde, einen Text im Forum zu veröffentlichen. Ich sehe dies etwas kritisch, da sie sich sehr im Ton vergriffen haben und keinesfalls Professionalität eines Unternehmens vermitteln. Fühlt euch also nicht provoziert. Alles weitere lass ich unkommentiert. Nun folgt der Text:

      Wiltanet schrieb:

      Sehr geehrte Foren-Mitglieder,

      wie bereits dem User Zorn mitgeteilt, liegt dem Receiver immer ein Infozettel mit folgendem Inhalt bei:


      "Wenn Sie vorhaben Enigma2 (E2) zu installieren, bitte beachten Sie, dass bei dem Enigma2 (E2) Update die Software auch den Bootloader beinhalten muss. Daher empfehlen wir ein Update ab der Softwareversion 1.2.58 zu verwenden.
      Bitte beachten Sie, dass das Aufspielen der Fremdsoftware auf eigene Gefahr geschieht!"


      Hätte der User den Infozettel gelesen, würde er doch mit Sicherheit zuerst nach der installierten Softwareversion im Receiver schauen. Oder zumindest fragen, was das mit dem Zettel bedeuten soll. Entweder bei uns. Oder wie er das jetzt macht, bei euch hier im Forum. Das hat er leider nicht getan.

      Auch den Hinweis: "Achtung! Sind Sie sicher, dass Sie E2 installieren möchten?" hat User Zorn ignoriert.
      Nur zur Info: Achtung! ist ein Signalwort einer Warnung.

      Es ist offensichtlich das User Zorn sich damit nicht auskennt, das schreckt Ihn jedoch nicht davon ab, auf OK zu drucken.

      Tatsache ist, dass durch das Aufspielen der Software, User Zorn, das Gerät beschädigt hat. Und wenn man selbst Mist gebaut hat, dann muss man Eier haben und dazu stehen.


      Sehr geehrter User PieOhPah,


      da Sie sich wie alle andere auch unter den User-Namen verstecken, werde ich Sie mit Ihrem richtigen Namen nicht ansprechen. Da wir bisher nur einen Garantiefall bei Amazon mit diesem Gerät hatten, ist es für uns sehr einfach, die Transaktion aufzurufen.

      Das Stimmt, dass Sie bei Amazon ein Garantieantrag gestellt haben.
      Es stimmt auch, dass Sie, wie der User Zorn, das gelieferte Gerät beschädigt haben. Das haben wir von Ihnen noch alles schriftlich vorliegen.

      Was aber nicht stimmt, dass Sie von uns vollständige Erstattung erhalten haben. Amazon hat Ihr Garantieantrag geprüft und hat uns vorgeschlagen Ihnen 80% vom Kaufpreis zu erstatten. Das haben wir getan. Ihre Aussage: „Weil mir das zu blöd war weiter mit dem Händler rumzueiern habe ich dann einfach den Amazon A-Z Garantieservice in Anspruch genommen und die Kohle zurückbekommen.“ Ist falsch.

      Sehr geehrter User Googgi,

      Ihre Botschaft an uns: „wenn ihr hier schon mitlest, dann habt auch die Eier und diakutiert mit!“ haben wir erhalten. Natürlich haben wir Eier und sind für alle Diskussionen offen. Aber doch nicht hier, wo sich jeder unter einem Fantasienamen versteckt.
      Wo die meisten keine Ahnung haben und trotzdem Ratschläge geben.

      Wir verstecken uns nicht und beantworten alle E-Mails oder telefonische Anfragen.
      Also Googgi: Wir freuen uns auf die Diskussionen.
    • "tolle" werbung für diesen händler. null kundenservice. hält alle user hier für ahnungslos. ob diesem geschäftsmann klar ist, dass er ohne boards wie dieses wahrscheinlich 70 oder 80 % weniger receiver verkaufen würde?!

      problem ist aber recht einfach gelöst: nix mehr dort kaufen und auch alle freunde und bekannte warnen.
      Vu+ Solo 4K - OpenATV
      Vu+Solo² - VTI 9.x.x
      Optimuss OS2+ - OpenHdf
      Xpeed Lx1 - OpenHDF
      Fernbedienung: Harmony One, 650 CE
      Qnap TS-419P+
    • An / über Zorn:
      "... dann muss man Eier haben und dazu stehen."
      und Zorn hat sich meiner Kenntnis nach nicht im Ton Ihnen gegenüber vergriffen, aber Sie unterstreichen dort mal wieder den allgemeinen Eindruck, den Sie hinterlassen...

      Auch müssen SIe sich durchaus Fragen lassen, warum Sie ein Gerät mit offensichtlich, wie Sie durch Ihren "Beipackzettel" ja auch einräumen, fehlerhafter Software ausliefern und meinen, die Verantwortung an den Verbraucher abtreten zu können, obwohl Ihnen bekannt ist, dass die zugesagte Funktionalität dann ja offensichtlich nicht gegeben ist?

      Schönen Tag noch an "
      wiltanet"
      .
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    • Zorn schrieb:

      "Wenn Sie vorhaben Enigma2 (E2) zu installieren, bitte beachten Sie, dass bei dem Enigma2 (E2) Update die Software auch den Bootloader beinhalten muss. Daher empfehlen wir ein Update ab der Softwareversion 1.2.58 zu verwenden.
      Bitte beachten Sie, dass das Aufspielen der Fremdsoftware auf eigene Gefahr geschieht!"



      Wenn das wirklich der Text des Beipackzettel ist dann tun sich folgende Fragen auf:

      1) Warum liefert Wiltanet die Amiko Alien 2 wissentlich mit fehlerhaftem Bootloader aus?
      Normalerweise müsste der Reseller Amiko bei Bekanntwerden eines solch gravierenden Fehlers eine Rückrufaktion starten! Leider ist sowas in Ungarn offenbar unbekannt.

      Wiltanet ist aber sträflich anzulasten, dass sie die Geräte nicht Updaten vor der Auslieferung, um so schwerwiegende Fehler und Kundenverärgerung von vornherein auszuschließen.
      Das Update dauert ca. 5 Minuten per USB-Stick, ist also keine große Sache.
      Dauert nicht viel länger als eine Beipackzettel auszudrucken und reinzulegen! :ironie:
      Die ganze Diskussion und Aufregung hier wäre gänzlich überflüssig, hätte Wiltanet das gemacht :rolleyes:


      2) Es dürfte Wiltanet unbekannt sein, dass das Bootloader-Update für den E2-Fehler nur mit Firmware 1.2.51 incl. E2-Bootloader-Upgrade durchgeführt wird.
      Ein direktes Update auf Version 1.2.58 aktualisiert meines Wissens den Bootloader nicht, da der Bootloader (= u-boot.overclock.bin) schlicht nicht enthalten ist!
      Ist erkennbar wenn man die Downloads vom Alien2 ansieht: amikostb.com/?q=product&id=153
      u-boot.overclock.bin.jpg

      Ergo ist die Empfehlung des Beipacktexts unrichtig.
      Ich Ahnungsloser (habe ja keine Alien 2) lasse mich aber gerne eines Besseren belehren :danke:


      3) ein Enigma-Update mit Bootloader gibt es nicht! Der Beipacktext ist also schlicht falsch.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Googgi ()

    • völlig Unsinnig das ein Käufer eines Gerätes keine Taste drücken darf die im Menü klar ersichtlich ist

      Auto kaufen - Zettel dran - sind sie sicher das sie von Ablend auf Fernlicht umschalten wollen. Ja
      Nun haben sie Pech -weder normales noch Fernlicht funktioniert nun

      Mangel lag doch schon beim Verkauf vor
      wieso da so ein Zirkus gemacht wird

      Wenn der Haendler mich füer den Defekt verantwortlich macht, kann ich nichts machen?
      Im ersten halben Jahr nach dem Kauf kommt er damit nicht durch.
      Er muss beweisen, dass die Ware in Ordnung war oder dafuer geradestehen.
      Dem Händler muss man die Chance zur Nachbesserung geben.
      Will der Verkäufer ein Gerät aufwendig reparieren, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
      1x Triplex alter Sattuner + dvb-C/T --- 2x Triplex neuer Sattuner + Dvb-C/T2 --- LX 2 1 Sat+ Dvb-C/T2 --- 4x Dbox1 --- 2x Pace --- 1x GM990 reloaded 1x Pingulux (alte)
    • Ist ja schon alleine interessant, dass hier die Fa. WILTAnet nicht selbst schreibt, sondern dass das ein geschädigter User tun muss. Das alleine hätte ich schon sicher nicht gemacht. Noch dazu wenn ich vorher den email-Verkehr mit dieser Fa. löschen musste (was ich im Übrigen auch nicht gemacht hätte). Wer hier mit liest, kann auch hier ruhig mit schreiben. Und das man in Foren Nicknamen hat, ist nun mal normal. Das ist in geschätzten 99,9% der Foren so.

      Ich weiß nur Eines sicher - So vergrämmt man sich evtl. zukünftige Kunden.
      ____
      Hans



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      TV - Hisense Ulra HD
      Eutelsat 13°E und Astra 19,2°E Unicable-Matrix mit Wide-LNB
    • und hier noch mals der Hinweis, dass es mit der 1.2.58 nicht geht, bevor nicht die 1.2.51 aufgespielt wurde:
      linuxsat-support.com/amiko-ali…to-enigma2.html#post79936
      und auch interessant:
      linuxsat-support.com/amiko-ali…-enigma2-3.html#post80491
      da sonst zu viel zu lesen
      .
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    • Ich muss zeini voll und ganz zustimmen. Warum lässt man einem geschädigten User seine Meinung über diesen mitteilen?
      Die Registrierung hier im Forum ist und bleibt kostenfrei. Will man eine Diskussion über einen User führen?
      Lieber User X, bitte stell mal diesen Text dort ins Board. Für mich sehr befremdlich. :S
      Hoffentlich lesen hier sehr viele potenzielle Kunden mit und überlegen sich wo sie ihre Ware in Zukunft bestellen.
      Sehr geehrte Damen und Herren der Fa. Wiltanet, meiner Meinung nach habt ihr euch ein schönes Eigentor geschossen.

      Mit freundlichem Gruß
      elan@work (auch einer der sich hinter einem User-Namen versteckt)
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"
    • schön langsam wächst es sich zu einem PR-Super-GAU für Wiltanet aka Willisat aus.

      Mir tut Herr Schmidt ja schon fast leid...aber nur fast :rolleyes:

      Wikipedia schrieb:

      Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat....In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

      ...Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

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    • :lol:

      Das sieht man schon an den Bewertungen dieses Shops das diese Masche bei Reklamationen wohl der Standard ist. "User hat Fehler gemacht", volle Rückerstattung deshalb verweigert bzw. Unkostenpauschale einbehalten :thumbdown: .
      Sowas nennt man eben "Boxenschieber" :D .

      Wobei die Aufforderung die e-Mails hier aus dem Forum zu nehmen, verbunden mit einer ominösen Drohung, schon haarscharf an Nötigung grenzt.

      Lieber Herr Schmidt - resp. Fa. Wiltanet/Willisat - BESSER kann man keine (negativ) Werbung machen.

      Beim ADAC gibt es für so etwas die silberne Zitrone. Wie wäre es mit einem hölzernen LNB für Sie!? :P
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    • Ich war am überlegen, ob ich den Text der Mail einstellen soll. Er ist definitiv nicht sachlich und er ist beleidigend. So ein Niveau gehört sich nicht für ein Unternehmen und es ist kein Umgangston. Vor allem habe ich immer sachlich geantwortet und bin nicht ausfallend geworden. Aber naja, ich wollte es euch nicht vorenthalten und ich stell mich auch nicht so an. Vor allem bin ich immernoch der Meinung im Recht zu sein. Auf Grund der vielen Reaktionen von euch fühl ich mich darin auch durchaus bestätigt.
      Lasst euch nicht ärgern oder reizen durch diese Firma, es ist die Zeit nicht Wert. Aber DANKE, dass ihr so fleißig hier Anteil nehmt.
      Ich habe übrigens einen Garantieantrag bei Amazon gestellt. Ich werde schreiben wie es weiter- oder hoffentlich bald ausgeht (es raubt einfach viel Gedanken und Zeit).
    • FSC830 schrieb:


      Beim ADAC gibt es für so etwas die silberne Zitrone. Wie wäre es mit einem hölzernen LNB für Sie!? :P


      Sehr gute Idee, es gibt immer wieder Firmen oder auch Personen, die sich solche Preise hart erarbeitet haben. :fest30:

      Aloha
      elan@work
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    • So, um abschließend noch etwas zu sagen und damit mit dem Thema abzuschließen, hier noch wie die Geschichte ausgegangen ist:
      Ich habe WILTAnet den Vorschlag gemacht die Versandkosten zu übernehmen und dass sie im Gegenzug auf die Reperaturkosten verzichten...Wurde abgelehnt
      Ich hab den Garantieantrag bei Amazon gestellt und WILTAnet darum gebeten mir keine weiteren Mails zu schreiben, in denen sie nur weiter beleidigen (haben sie nämlich auch weiter gemacht).
      Ziemlich schnell wurde dem zugesagt und es wurden mir 80% des Kaufpreises erstattet.
      Nach Rückfrage, warum nur 80% kam heute die Antwort von Amazon, dass im Rahmen des Garantieantrags vom Verkäufer Abzüge gemacht werden können, usw.
      Naja, ich bin um eine Erfahrung reicher und werde in Zukunft mehr über die Firmen recherchieren bei denen ich bestelle.
      Ich hab mir jetzt über Amazon nen GM Triplex bestellt und bin zufrieden damit. Er läuft seit einem Tag und ich bin gespannt (hab ein bissl schiss vor dem flashen :ugly: )
      Nochmal danke für eure Kommentare und Unterstützung
    • Zorn schrieb:

      Ziemlich schnell wurde dem zugesagt und es wurden mir 80% des Kaufpreises erstattet.
      Hmm mir wurden 100 % erstattet allerdings 80 % von Wiltanet und die restlichen 20 % von Amazon direkt. Wundert mich dass Amazon sich da von Ihren Marketplaceanbietern was diktieren lässt.

      Zorn schrieb:

      Was aber nicht stimmt, dass Sie von uns vollständige Erstattung erhalten haben. Amazon hat Ihr Garantieantrag geprüft und hat uns vorgeschlagen Ihnen 80% vom Kaufpreis zu erstatten. Das haben wir getan. Ihre Aussage: „Weil mir das zu blöd war weiter mit dem Händler rumzueiern habe ich dann einfach den Amazon A-Z Garantieservice in Anspruch genommen und die Kohle zurückbekommen.“ Ist falsch.
      Nein ist Sie nicht ! Wie oben geschrieben habe ich 100 % zurückerhalten !

      Gruss Pie
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      Zweitbox: GM Triplex @ PKT Nebula V3; 2 x Sat 19,2 E; mit externer 2,5'' Toshiba HDD 500 GB am Toshiba 42'' LED und Onkyo TX-DS 787
      Drittbox: Technisat Digicorder S2 am UraltröhrenTV Orion
      PC: Eigenbau mit WIN 7 64bit / Mediaplayer: AC-Ryan PlayOn-HD2 / Spielkonsole: PS3 160 GB

      RIP: X-Trend ET 9200

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PieOhPah ()

    • Zorn schrieb:

      Sehr geehrter User PieOhPah,

      da Sie sich wie alle andere auch unter den User-Namen verstecken, werde ich Sie mit Ihrem richtigen Namen nicht ansprechen. Da wir bisher nur einen Garantiefall bei Amazon mit diesem Gerät hatten, ist es für uns sehr einfach, die Transaktion aufzurufen.

      Das Stimmt, dass Sie bei Amazon ein Garantieantrag gestellt haben.
      Es stimmt auch, dass Sie, wie der User Zorn, das gelieferte Gerät beschädigt haben. Das haben wir von Ihnen noch alles schriftlich vorliegen.
      Sehr geehrte Fa. Wiltanet:

      Dem widerspreche ich ausdrücklich. Sie haben ein defektes Gerät geliefert und versucht das ganze mir anzulasten.

      Hochachtungsvoll
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    • Die Vorgangsweise von Herrn Schmidt bzw seinen Mitarbeitern bei Wiltanet/Willisat ist leider sehr beschämend.

      Liefern bewusst fehlerhafte Amiko Alien 2 aus, legen eine Beipackzettel mit fehlerhafter Anleitung dazu, und wollen danach an diesem Fehler auch noch verdienen!
      Die Verweigerung der kostenlosen Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wurde nie sachlich begründet.

      Vor dieser Firma darf somit gewarnt werden!
      Alle Fragen bitte im Forum stellen!
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    • Zorn schrieb:

      So, um abschließend noch etwas zu sagen und damit mit dem Thema abzuschließen, hier noch wie die Geschichte ausgegangen ist:
      Ich habe WILTAnet den Vorschlag gemacht die Versandkosten zu übernehmen und dass sie im Gegenzug auf die Reperaturkosten verzichten...Wurde abgelehnt
      Ich hab den Garantieantrag bei Amazon gestellt und WILTAnet darum gebeten mir keine weiteren Mails zu schreiben, in denen sie nur weiter beleidigen (haben sie nämlich auch weiter gemacht).
      Ziemlich schnell wurde dem zugesagt und es wurden mir 80% des Kaufpreises erstattet.
      Nach Rückfrage, warum nur 80% kam heute die Antwort von Amazon, dass im Rahmen des Garantieantrags vom Verkäufer Abzüge gemacht werden können, usw.
      Naja, ich bin um eine Erfahrung reicher und werde in Zukunft mehr über die Firmen recherchieren bei denen ich bestelle.
      Ich hab mir jetzt über Amazon nen GM Triplex bestellt und bin zufrieden damit. Er läuft seit einem Tag und ich bin gespannt (hab ein bissl schiss vor dem flashen :ugly: )
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      Das ist allerdings eine Sauerei!!!
      Meiner Meinung nach ist das nämlich keine Garantie (die ist freiwillig) sondern Gewährleistung. Hier hatte die Box von Anfang an einen Mangel, erschwerend kommt hinzu das ein falscher Beipackzettel dabei lag.
      Das würde ich Amazon noch mal deutlich mitteilen. Von wem ist denn die Rechnung, Amazon oder WiltaSat? Ich habe zwar auch schon über Amazon eingekauft, aber die Geschäftsbedingungen nicht mehr im Kopf.
      So wie es aussieht ist aber auch Amazon damit für mich gestorben.

      Gruss
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    • Schade das ich auf diesen Thread erst eben aufmerksam geworden bin.

      Fakt ist (und das ist durch die gängige Rechtsprechung mehrfach betätigt worden), dass das Gerät mit einer fest zugesicherten Eigenschaft (hier Dualboot) verkauft worden ist. Fehlt die zugesicherte Eigenschaft, ist der Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und die volle Kaufpreissumme zurück zu verlangen. Ein etwaiger Abschlag für Nutzung etc. ist nicht zulässig! Lasst Euch so einen Schwachsinn nicht einreden. Auch dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen!

      Ein Beilegen irgend eines Zettels mit irgend welchen dubiosen Hinweisen ist nicht verbindlich und kein Vertragsbestandteil. Die Ware muss zum Zeitpunkt der Lieferung den zugesicherten Eigenschaften entsprechen. Ist dem nicht so liegt ein Mangel vor. Einem Käufer ist nicht zuzumuten, dass er zu wissen hat, welche Softwareversion sein gekauftes Gerät hat und ob diese Software erlaubt, die zugesicherte Eigenschaft (Dualboot) zu erfüllen oder nicht. Der Käufer muss darauf vertrauen können, das der Händler das liefert was beschrieben wurde.

      Bei solchen Argumenten des Händlers platzt mir der Kragen. Die versuchen echt mit juristischen Halbwissen unerfahren Kunden abzuzocken.

      Lasst Euch bitte nicht auf solche dubiosen Sachen mit 80% Erstattung des Kaufpreises ein. Euch stehen 100% zu.

      p.s. mit dem Wunsch die Emailkommunikation hier im Forum zu löschen hat der Händler aber rechtlich gesehen Recht. Ohne Zustimmung aller Beteiligten darf keinerlei Kommunikation veröffentlicht werden.
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