Das Deutschlandradio setzt sich für den Einbau des so genannten „Euro-Chip“ in alle neuen Radiogeräte ein, um auf diesem Wege die Standards DAB/DAB+/DMB zu integrieren. Hiergegen spricht sich der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) jetzt aus. Der Euro-Chip verstoße gegen die Technologieneutralität, hieß es. Der Verband habe stets dafür plädiert, die Kräfte des Marktes und die Akzeptanz beim Hörer darüber entscheiden zu lassen, ob sich die DAB+-Technologie beim Endverbraucher durchsetzt. Von dieser Position ist der Verband noch nicht abgerückt.
Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Programme engagieren sich in großem Umfang bei der Etablierung der DAB+-Technologie und strahlen mittlerweile fast alle UKW-Angebote auch über das DAB+ Netz aus. Der VPRT sieht DAB+ bisher aber als Misserfolg an, da der Zuhörerzuspruch bislang hinter den Prognosen zurückbleibt. Statt geschätzter einer Million werden 2012 voraussichtlich nur 350.000 DAB+-Radiogeräte verkauft. Daher soll die Verbreitung der Endgeräte durch eine gesetzlich verpflichtende Ausstattung neuer Radiogeräte mit der DAB+-Technologie befördert werden. Dies lehnt der VPRT kategorisch ab.
Der VPRT lobt umgekehrt, dass es ihm im Laufe des Novellierungsprozesses nach intensiver Lobbyarbeit gelungen sei, auf eine Streichung zunächst des UKW-Abschaltdatums 2015 und dann des flächendeckenden Widerrufs der Frequenzzuteilungen Ende 2015 mit Verlängerungsmöglichkeit hinzuwirken. Für befristete Zuteilungen wurde nun eine Verlängerungspflicht der Zuteilung je nach Dauer der medienrechtlichen Zuweisung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgesehen. Weitere Verlängerungen sind wie bisher möglich. Die Entwicklung der UKW-Verbreitung liege nun in den Händen der Länder.
Durch den Wegfall des allgemeinen Widerrufs der UKW-Frequenzzuteilungen seien zudem das Problem der erheblichen Kosten für Neuzuteilungen gelöst worden. Neu ist zudem, dass Radiounternehmen einen Sendernetzbetreiber frei auswählen können. Mit dieser Neuregelung für mehr Wettbewerb im Sendernetzbetrieb habe der Gesetzgeber eine vom VPRT erhobene Forderung umgesetzt. Mit Ausnahme des digitalen Bereichs, in dem es bei der bisherigen Aufgabenteilung bleiben und nicht der Programmveranstalter, sondern wie gehabt die BNetzA den Sendernetzbetreiber auswählen soll, hätten die Sender nun erstmalig die Chance, die Preisspirale bei den UKW-Tarifen zu durchbrechen. Erst im Frühjahr 2012 sahen sich die Radiosender wiederholt einer Preiserhöhung der Media Broadcast bei den UKW-Tarifen (zum 1. April 2012) ausgesetzt. Der VPRT hatte sich sowohl gegenüber der Media Broadcast als auch der BNetzA gegen die Erhöhung sowie für deren Aussetzung ausgesprochen, was jedoch folgenlos blieb. Ein angestoßenes nachträgliches Entgeltregulierungsverfahren (ex post) bei der BNetzA befürwortete der VPRT.
Quelle: satnews.de
Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Programme engagieren sich in großem Umfang bei der Etablierung der DAB+-Technologie und strahlen mittlerweile fast alle UKW-Angebote auch über das DAB+ Netz aus. Der VPRT sieht DAB+ bisher aber als Misserfolg an, da der Zuhörerzuspruch bislang hinter den Prognosen zurückbleibt. Statt geschätzter einer Million werden 2012 voraussichtlich nur 350.000 DAB+-Radiogeräte verkauft. Daher soll die Verbreitung der Endgeräte durch eine gesetzlich verpflichtende Ausstattung neuer Radiogeräte mit der DAB+-Technologie befördert werden. Dies lehnt der VPRT kategorisch ab.
Der VPRT lobt umgekehrt, dass es ihm im Laufe des Novellierungsprozesses nach intensiver Lobbyarbeit gelungen sei, auf eine Streichung zunächst des UKW-Abschaltdatums 2015 und dann des flächendeckenden Widerrufs der Frequenzzuteilungen Ende 2015 mit Verlängerungsmöglichkeit hinzuwirken. Für befristete Zuteilungen wurde nun eine Verlängerungspflicht der Zuteilung je nach Dauer der medienrechtlichen Zuweisung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgesehen. Weitere Verlängerungen sind wie bisher möglich. Die Entwicklung der UKW-Verbreitung liege nun in den Händen der Länder.
Durch den Wegfall des allgemeinen Widerrufs der UKW-Frequenzzuteilungen seien zudem das Problem der erheblichen Kosten für Neuzuteilungen gelöst worden. Neu ist zudem, dass Radiounternehmen einen Sendernetzbetreiber frei auswählen können. Mit dieser Neuregelung für mehr Wettbewerb im Sendernetzbetrieb habe der Gesetzgeber eine vom VPRT erhobene Forderung umgesetzt. Mit Ausnahme des digitalen Bereichs, in dem es bei der bisherigen Aufgabenteilung bleiben und nicht der Programmveranstalter, sondern wie gehabt die BNetzA den Sendernetzbetreiber auswählen soll, hätten die Sender nun erstmalig die Chance, die Preisspirale bei den UKW-Tarifen zu durchbrechen. Erst im Frühjahr 2012 sahen sich die Radiosender wiederholt einer Preiserhöhung der Media Broadcast bei den UKW-Tarifen (zum 1. April 2012) ausgesetzt. Der VPRT hatte sich sowohl gegenüber der Media Broadcast als auch der BNetzA gegen die Erhöhung sowie für deren Aussetzung ausgesprochen, was jedoch folgenlos blieb. Ein angestoßenes nachträgliches Entgeltregulierungsverfahren (ex post) bei der BNetzA befürwortete der VPRT.
Quelle: satnews.de
:D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
I Cui honorem, honorem
Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
"E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"