Verlinkung fremder Inhalte - EU-Gerichtshofentscheidung

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    • Verlinkung fremder Inhalte - EU-Gerichtshofentscheidung

      Internet-Recht
      FAQ: Wann dürfen fremde Inhalte verlinkt werden?

      Fotos, Film-Trailer, interessante Artikel:
      Im Internet finden sich viele spannende Inhalte, die man gerne mit Freunden teilt. Aber wann ist diese Weiterverbreitung verboten?

      Was hat der EuGH entschieden?

      Die wichtigste Botschaft des Urteils für alle, die im Internet unterwegs sind: Fremde Inhalte dürfen verlinkt werden, ohne dass man sich Gedanken machen oder gar überprüfen muss, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig ins Netz gestellt wurde oder nicht. Die europäischen Richter betonen, "dass das Internet für die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit von besonderer Bedeutung ist."

      Weiter heißt es, "dass Hyperlinks zu seinem guten Funktionieren und dem Meinungs- und Informationsaustausch beitragen". Für die Internetnutzer sei es zu schwierig, bei jedem Inhalt zu überprüfen, ob dieser mit dem Einverständnis des Rechteinhabers ins Netz gekommen sei oder nicht. Auch deshalb gilt grundsätzlich: Verlinken erlaubt!

      Den ganzen Beitrag kann man lesen in der
      tagesschau.de
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      Hans



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