Neue AGB´s von Sky

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    • Neue AGB´s von Sky

      laut der neuen AGB sieht es für den Abonennten der jetzt Kunde heißt echt beschi**en aus.

      das wichtigste
      1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
      Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder
      Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.


      1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit

      1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem
      jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter
      Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz
      vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer
      Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden
      zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer
      Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.

      1.5.2
      Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist
      Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/ oder die
      geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.


      4 Preisanpassung
      4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten
      Abonnementbeitrag nach
      Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem
      Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten
      auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht
      vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen
      („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten
      setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für
      Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige
      Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.

      4.2 Sky kann den
      Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit die auf das
      Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky
      darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und
      höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den
      Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten.
      Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein
      etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer
      nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

      4.3 Beträgt
      eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden
      Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb
      von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum
      Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das
      Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist
      das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes
      Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht
      oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten
      Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.

      4.4 Sky hat den
      Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das
      Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringerung“).
      Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.

      4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky für den Fall einer
      Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer
      Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
      Wähle einen Job, den du liebst, und du wirst nie wieder arbeiten müssen.
      Konfuzius
    • pixbox schrieb:

      laut der neuen AGB sieht es für den Abonennten der jetzt Kunde heißt echt beschi**en aus.

      4.3 Beträgt
      eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden
      Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb
      von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum
      Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.
      [/quote]

      Halte ich für nicht rechtens. M.E. ist die Höhe einer Preiserhöhung irrelevant. Auch bei € 0,01 ist der bestehende Vertrag kündbar. Liege ich falsch?
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    • Möglicherweise ist das eine überraschende Klausel in den AGB. Sowas sollte normalerweise im Vertrag stehen.
      Aber darauf sollte man sich nicht verlassen. Man kann beim Abschluß des Vertrages aber diese Klausel einfach nicht akzeptieren. Schriftlich darauf hindeuten.
      ____
      Hans



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      Eutelsat 13°E und Astra 19,2°E Unicable-Matrix mit Wide-LNB
    • zeini schrieb:

      Man kann beim Abschluß des Vertrages aber diese Klausel einfach nicht akzeptieren. Schriftlich darauf hindeuten.

      Und bei bestehenden Verträgen?

      Aloha
      elan@work
      :D Humor ist wenn man trotzdem lacht! :D
      I Cui honorem, honorem
      Besser der Arsch leidet Frost, als der Hals Durst (Martin Luther)
      "E Ola Mau Ka 'Olelo Hawai'i"
    • Naja, da kannst du dich dann auf die überraschende Klausel in den AGB berufen, wenn die tatsächlich die Gebühr um z.B. 4,9% erhöhen. Ob's durchgeht steht aber in den Sternen. Möglicherweise muß man das ausjudizieren. Ich kann mir vorstellen, dass das ne Verbraucherorganisation macht.
      Jedenfalls würde ich da bei einer Erhöhung einfach mal kündigen.
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      Hans



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    • Die Klausel ist für´s Ende der DFL Rechte der BuLi oder der Film und Serien Rechte reingekommen.
      Wie bekannt bieten im Moment die VOD Anbieter sich gegenseitig dumm und dämlich an den Rechten.

      Falls die Preise für BuLi Rechte in die Millarden gehen, werden so die Mehrkosten an die Kunden weiter gegeben.
      Sky ohne BuLi wäre Bankrott, ich weiß noch als den Kofler damals die Pipi in den Augen trat als er verkünden müßte das Premiere keine BuLi Rechte mehr hatte.
      Glaube das damals die Hälfte der Kunden gekündigt hatten um bei Arena ein Abo abzuschließen.
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      Konfuzius
    • Aber mal was anderes für einen laufenden Vertrag muss man doch den geänderten ABG nicht zustimmen bzw. kann einen Widerspruch einlegen der bis 15.12.14 bei Sky eingegangen sein muss.
      "Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten."
      (John F. Kennedy)

      Brave Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin

    • Vertrag ist Vertrag, da kann man nicht nach belieben irgendwie den Preis anpassen weil man gerade meint es wäre nötig.

      Diese AGB kann vor keinem Gericht durchgeboxt werden, sonst könnte jeder Internetprovider oder Telefonanbieter nach belieben während der Vertragslaufzeit seine Preise anpassen.

      Das Sonderkündigungsrecht hat somit nicht erst bei 5% Erhöhung wirkung und sowieso schonmal nicht auf ein betreffendes Produkt. Man kann doch einen Kunden nicht mit einem Filmpaket für zwei Jahre fesseln und ihm sagen, dass er jetzt keine Bundesliga mehr schauen darf, nur weil er den neuen Preis nicht zahlen möchte.

      So wie die das Schreiben, können sie schlichtweg jedes Paket einzeln um je bis zu 5% aufschalgen, lachhaft...

      Ich habe euch das schon vor Wochen angekündigt, die Preise werden auf jeden Fall steigen. Jetzt bringen sie damit die ersten Schritte für diesen Weg in Umlauf.

      Was definitiv geht, das Abo kostet im ersten Jahr zum Beispiel 39,90,- und im zweiten Jahr 49,90,-

      Das muss aber eindeutig bei Vertragsabschluss geregelt sein und nicht erst nachträglich nach belieben anzupassen.
    • Ich habe gestern die neue AGB bekommen und sie gleich gekündigt und heute bekam ich diese Antwort.
      Spoiler anzeigen

      Sehr geehrter HERR
      xxxxxxxxxx
      vielen Dank für Ihre
      Mitteilung.
      Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt.
      Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.
      Wir wünschen Ihnen weiterhin viele
      besondere Momente mit Sky.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Sky Team
      Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
      22033 Hamburg

    • geromino schrieb:

      Ich habe gestern die neue AGB bekommen und sie gleich gekündigt und heute bekam ich diese Antwort.
      Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.


      Na also, geht doch...... :na-sowas: XD
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    • Ich habe meinen im Juli um ein Jahr verlängert. Mir wurde am Telefon gesagt, das ich meine Karte bis zum Ende des nächsten Jahres weiter nutzen könnte.
      Und .... ihr werdet es nicht glauben, tatatata... letzten Monat bekam ich Post, das meine Karte getauscht wird und das ich mich zwischen einem tollen Receiver oder einem Modul entscheiden darf. Nun bin ich auch im Besitz einer Nutzerfreundlichen V14.

      Aloha
      elan@work
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    • habe mal 2 Worddokumente mit einer Sky Abo Kündigung und einen Widerruf der AGB´s erstellt.
      Nur noch die Kundennummer, Datum sowie Namen eintragen und unterschreiben.
      Dateien
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